Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Beschaffung, Teil 1

In der Bundesrepublik Deutschland werden pro Jahr öffentliche Aufträge im Wert von mehr als 460 Milliarden Euro vergeben. Dies entspricht einem Anteil von ca. 15 % vom Bruttoinlandsprodukt. Für die gesamte Europäische Union geht man von einem Marktvolumen bei öffentlichen Beschaffungen von ca. 2 Billionen Euro aus. Das öffentliche Auftragswesen besitzt damit eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung und hat neben einer Vorbildfunktion auch einen Markt beeinflussenden Charakter.

Die aktuellen Probleme wie z.B. Klimawandel, Ressourcenverknappung, soziale Ungleichgewichte sollten deshalb auch bei Vergabeverfahren nicht ignoriert werden und Nachhaltigkeitsaspekte Berücksichtigung finden. Es stellt sich aber die Frage, wie man Nachhaltigkeitsaspekte in Vergabeverfahren berücksichtigen kann und ob diese mit den Handlungsprinzipien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Haushaltsrechts vereinbar sind.

Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit müssen keine Gegensätze sein. Der in der Ausgabe 3/2019 und 4/2019 der Zeitschrift VergabeFokus erscheinende Aufsatz, zeigt wie man Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibungen vergaberechtskonform berücksichtigen kann.