EU-Schwellenwerte für 2022-2023
Die Europäische Kommission hat die Schwellenwerte für die Jahre 2022-2023 wie folgt angepasst:
- für Bauleistungen: 5.382.000 Euro (statt bisher 5.350.000 Euro)
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 431.000 Euro (statt bisher 428.0000 Euro)
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit: 431.000 Euro (statt bisher 428.000 Euro Euro)
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der oberen und obersten Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 140.000 Euro (statt bisher 139.000 Euro)
- für Konzessionen: 5.382.000 Euro (statt bisher 5.350.000 Euro)
- für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 215.000 Euro (statt bisher 214.0000 Euro)
Die EU-Schwellenwerte werden von der Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Gemäß Artikel 288 Abs. 2 (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) hat die Verordnung allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Mitgliedsstaaten können aber niedrigere (strengere) Schwellenwerte vorgeben. Durch die vorhandene dynamische Verweisung im deutschen Vergaberecht in § 106 Abs. 2 GWB wird auf die jeweils angepasste Verordnung der EU verwiesen.
Bei den EU-Schwellenwerten wird zwischen den Kategorien
- Lieferleistungen/Dienstleistungen und
- Bauleistungen
- Sektoren,
- Verteidigung und Sicherheit,
- obere und oberste Bundesbehörden und
- Sonstigen
Quelle: Amtsblatt der europäischen Union (L 398/23) vom 11.11.2021
- DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1950 DER KOMMISSION vom 10. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge
- DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1951 DER KOMMISSION vom 10. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Konzessionen
- DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1952 DER KOMMISSION vom 10. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe
- DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1953 DER KOMMISSION vom 10. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe