EU-Schwellenwerte für 2020-2021

Die EU-Schwellenwerte werden von der Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Gemäß Artikel 288 Abs. 2 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) hat die Verordnung allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Mitgliedsstaaten können aber niedrigere (strengere) Schwellenwerte vorgeben.

Die Europäische Kommission plant die Schwellenwerte für die Jahre 2020-2021 wie folgt anzupassen und voraussichtlich im Dezember im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen:

  • für Bauleistungen: 5.350.000 Euro (statt bisher 5.548.000 Euro)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 428.000 Euro (statt bisher 443.000 Euro)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit: 428.000 Euro (statt bisher 443.000 Euro)
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Obersten und Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 139.000 Euro (statt bisher 144.000 Euro)
  • für Konzessionen: 5.350.000 Euro (statt bisher 5.548.000 Euro)
  • für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 214.000 Euro (statt bisher 221.000 Euro)
Diese neuen EU-Schwellenwerte gelten dann ab 01.01.2020.