Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)

Die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) finden ihre Anwendung bei der Beschaffung aller Arten von Informationstechnik einschließlich dazugehöriger Leistungen und umfassen Datenverarbeitungstechnik, Kommunikationstechnik und Bürotechnik. Die meisten öffentlichen Auftraggeber sind zur Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT) verpflichtet. Geltung zwischen den Vertragspartnern erlangen sie jedoch nur dann, wenn sie in dem jeweiligen Vertrag auch ausdrücklich vereinbart werden.

Jeder EVB-IT-Vertragstyp besteht mindestens aus

  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen inklusive Begriffsbestimmungen (Definitionen) und
  • einem Vertragsformular, in dem das konkrete Rechtsgeschäft festgehalten und in seinen Einzelheiten vertraglich geregelt wird.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der verschiedenen EVB-IT-Vertragstypen bilden den rechtlichen und inhaltlichen Rahmen für den abzuschließenden Vertrag. Die Vertragsformulare ermöglichen an verschiedenen Stellen von den AGB abweichende Regelungen und damit eine individuelle Vertragsgestaltung.

Aktuell stehen zehn EVB-IT-Vertragstypen zur Verfügung:

  • EVB-IT Kauf,
  • EVB-IT Instandhaltung,
  • EVB-IT Systemlieferung,
  • EVB-IT Überlassung Typ A,
  • EVB-IT Überlassung Typ B,
  • EVB-IT Pflege,
  • EVB-IT Erstellung,
  • EVB-IT Dienstleistung,
  • EVB-IT Service und
  • EVB-IT System.

ONLINE-Seminar

Für alle die sich mit der Ausschreibung von IT-Systemen beschäftigen (Auftraggeber und Bieterseite) empfiehlt sich die Teilnahme am folgenden Seminar zu EVB-IT:

ONLINE-Seminar zum Thema EVB-IT

 

Die zehn EVB-IT-Vertragstypen

EVB-IT Kauf

Gegenstand des Vertrages ist der Kauf und die Lieferung von Hardware ggf. mit vorinstallierter Betriebssystemsoftware und die Instandhaltung der gekauften Hardware nach deren Lieferung.

Den EVB-IT Kaufvertrag gibt es in einer Kurz- und in einer Langfassung.

Die Langfassung ermöglicht im Gegensatz zur Kurzfassung eine individuelle Vertragsgestaltung und erlaubt Abweichungen von den Regelungen der EVB-IT Kauf-AGB bzw. vom Gesetz. Die Langfassung bietet außerdem die Möglichkeit die Instandhaltung mit in den Vertrag aufzunehmen.

 

EVB-IT Instandhaltung

Gegenstand des Vertrages sind Instandhaltungsleistungen für Hardware, die in der Regel als Werkleistungen erbracht werden.

 

EVB-IT Systemlieferung

Gegenstand des EVB-IT Systemlieferungsvertrages ist die Lieferung eines Systems auf der Grundlage eines Kaufvertrages.

 

EVB-IT Überlassung Typ A

Gegenstand des Vertrages ist die dauerhafte Überlassung und Nutzung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung. Nicht Gegenstand des Vertrages ist die Installation, Integration, Customizing und Anpassung der Standardsoftware auf Quellcodeebene an die Bedürfnisse des Auftraggebers.

Den EVB-IT ÜberlassungsvertragTyp A gibt es in einer Kurz- und in einer Langfassung.

Die Langfassung ermöglicht im Gegensatz zur Kurzfassung eine individuelle Vertragsgestaltung und erlaubt Abweichungen von den Regelungen der EVB-IT Überlassungsvertrag-AGB bzw. vom Gesetz.

  • EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung mit Pflege)
  • EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung ohne Pflege)
  • EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Kurzfassung mit Pflege)
  • EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Kurzfassung ohne Pflege)

 

EVB-IT Überlassung Typ B

Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung und Nutzung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung. Nicht Gegenstand des Vertrages ist die Installation, Integration, Customizing und Anpassung der Standardsoftware auf Quellcodeebene an die Bedürfnisse des Auftraggebers.

 

EVB-IT Pflege

Gegenstand des Vertrages sind Pflegeleistungen für Standardsoftware. Die Pflegeleistungen Störungsbeseitigung und Installation neuer Programmstände sind Werkleistungen. Den EVB-IT Pflegevertrag gibt es in einer Kurz- und in einer Langfassung.

Die Langfassung ermöglicht im Gegensatz zur Kurzfassung eine individuelle Vertragsgestaltung und erlaubt Abweichungen von den Regelungen der EVB-IT Pflege-AGB bzw. vom Gesetz.

 

EVB-IT Erstellung

Gegenstand des EVB-IT Erstellungsvertrages ist die Erstellung bzw. Anpassung von Software auf der Grundlage eines Werkvertrages und, soweit vereinbar,t die Pflege nach Abnahme und/oder die Weiterentwicklung und Anpassung.

Die folgenden Leistungen können dabei insbesondere umfasst sein und bilden eine wirtschaftliche Einheit:

  • Anpassung von überlassener oder beigestellter Software auf Quellcodeebene,
  • Customizing von überlassener oder beigestellter Software,
  • Erstellung und Überlassung von Individualsoftware auf Dauer,
  • Schulung,
  • Dokumentation.

 

EVB-IT Dienstleistung

Gegenstand des Vertrages beim EVB-IT Dienstvertrag sind die dort vereinbarten Dienstleistungen des Auftragnehmers. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des EVB-IT Dienstvertrags. Der Auftragnehmer schuldet allerdings eine sorgfältige Leistungserbringung.

Der Anwendungsbereich des EVB-IT Dienstvertrags umfasst

  • Vereinbarungen über einmalig zu erbringende Dienstleistungen
  • Vereinbarungen über Dauerschuldverhältnisse
  • Vereinbarungen über Abrufkontingente

Den EVB-IT Dienstvertrag gibt es in einer Kurz- und in einer Langfassung.

Die Langfassung ermöglicht im Gegensatz zur Kurzfassung eine individuelle Vertragsgestaltung und erlaubt Abweichungen von den Regelungen EVB-IT Dienstleistungs-AGB bzw. vom Gesetz.

 

EVB-IT Service

Gegenstand des EVB-IT Servicevertrages sind Serviceleistungen für ein IT-System, die in der Regel als Werkleistung erbracht werden und bei denen der Auftragnehmer die Erfolgsverantwortung für die vereinbarten Leistungen trägt.

Die Leistungen des Auftragnehmers können insbesondere umfassen:

  • Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung),
  • Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen),
  • Überlassung neuer Programmstände,
  • Modifikation bzw. Erweiterung des IT-Systems,
  • weitere Serviceleistungen.

 

EVB-IT System

Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Erstellung eines Gesamtsystems auf der Grundlage eines Werkvertrages und soweit vereinbart Systemservice nach Abnahme und/oder die Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems.

Die Leistungen können dabei folgendes umfassen:

  • Hardwarelieferung,
  • Standardsoftwareüberlassung,
  • Individualsoftwareerstellung,
  • Konfiguration/Customizing,
  • Beratung,
  • Einweisung,
  • Schulung,
  • Projektmanagement,
  • Instandhaltung von Hardware,
  • Systempflege nach der Abnahme/Lieferung.