SEMINAR

Online - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Vergabeverfahren

Ab dem 01.01.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern im Inland und ab dem 01.01.2024   für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern.

Die unter den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fallenden Unternehmen werden verpflichtet in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die Sorgfaltspflichten umfassen:

Die Lieferkette im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes bezieht sich dabei auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens und umfasst alle Schritte beginnend mit dem Rohstoffabbau über die Herstellung bis hin zu der Lieferung an den Endkunden.

Eine Ordnungswidrigkeit liegt bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten  gemäß  § 24 Abs. 1 LkSG bei mindestens einfacher Fahrlässigkeit und Vorsatz  vor und können mit Bußgeldern  sanktioniert werden.

Werden die vorgegebenen Bußgeldschwellen überschritten, führen die Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister und damit zu einem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Inhalte

  • Überblick über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
  • Überblick und Bedeutung der Sorgfaltspflichten für Auftraggeber
  • Bedeutung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Vergabeverfahren
  • Notwendige und mögliche Prüfungen durch Auftraggeber
  • Höhe der Bußgelder bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten
  • Eintrag in das Wettbewerbsregister und Konsequenzen für künftige Ausschreibungen
  • Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Möglichkeiten der vorzeitigen Löschung von Einträgen im Wettbewerbsregister

Lebendige Schulung statt trockener Materie

Aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis sowie eine anschauliche und realitätsbezogene Darstellung sorgen für eine lebendige und kurzweilige Schulung.

Die umfangreichen Seminarunterlagen als PDF erlauben auch nach dem Seminar einen schnellen und einfachen Zugriff auf die gesuchten Informationen.

IHR REFERENT

Thomas Ferber

Diplom-Mathematiker und Wirtschaftsjurist (Master of Laws – LL.M.)

Diplom-Mathematiker und Wirtschaftsjurist (Master of Laws – LL.M.) und früherer langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems mit der Sonderaufgabe Vergaberecht. Autor mehrerer Bücher und Zeitschriftenaufsätze zum Vergaberecht und regelmäßiger Referent zu vergaberechtlichen Themen. Mit seiner Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. vermittelt er seit 2010 mit der Buch- und Seminarreihe „Praxisratgeber Vergaberecht“ komplexe Sachverhalte des Vergaberechts verständlich und praxisorientiert. Mit seinem Buch „Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren“ hat er das Standardwerk zum Thema Bewertungssysteme im Vergaberecht geschrieben. Seine Masterarbeit im Wirtschaftsrecht mit dem Thema „Nachhaltigkeit als Zuschlagskriterium zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots“ wurde als herausragende Arbeit mit der Note 1,0 bewertet.

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Seminartyp


Teilnehmerkreis

Auftraggeber und Bieter


Vorkenntnisse

keine


Zeiten

09:00 – 12:30 Uhr


Teilnahmegebühr

450,- € zzgl. MwSt.


Teilnehmeranzahl

max. 15


Inklusive

Die geplanten Zeiten sind wie folgt:
09:00 – 10:30 Uhr Seminarblock I
10:30 – 10:45 Uhr Pause
10:45 – 12:15 Uhr Seminarblock II

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie die Zugangsdaten zum Online-Seminar. Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Seminarunterlagen sowie eine Teilnahmebescheinigung.

Die Durchführung des ONLINE-Seminars erfolgt mittels GotoWebinar. Mittels des folgenden Links (GoToWebinar Attendee System Check for Classic Webinars) können Sie testen, ob dies mit Ihrem Computer funktioniert.
https://support.goto.com/webinar/system-check-attendee

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