SEMINAR

ONLINE - Erleichterte Beschaffung in Zeiten der Corona-Krise

Die aktuelle Sicherheitslage im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Virus COVID-19 rechtfertigt, bei vielen (nicht allen) Beschaffungen den Ausnahmetatbestand der Dringlichkeit zu nutzen. Das Online-Seminar zeigt unter welchen Voraussetzungen dringliche Beschaffungen mit Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (VgV, SektVO, VSVgV), der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (UVgO) sowie der freihändigen Vergabe (VOL/A) Anwendung finden dürfen. Das Online-Seminar zeigt auch wie diese Verfahren umgesetzt werden, welche Fristen einzuhalten sind und welche Dokumentationspflichten zu beachten sind.
Als weiteres flexibles Instrument wird außerdem die Möglichkeiten zur Verlängerung bzw. Erweiterung bestehender Liefer- und Dienstleistungsverträge gemäß § 132 Abs. 2 GWB beleuchtet.

Inhalte

  • Ausnahmetatbestand der Dringlichkeit
  • Unterschiede zwischen hinreichender Dringlichkeit sowie besondere Dringlichkeit
  • Beschleunigte Vergabeverfahren
  • Voraussetzungen für dringliche Beschaffungen mit Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (VgV, SektVO, VSVgV),
  • Voraussetzungen für dringliche Beschaffungen mit Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb (UVgO)
  • Voraussetzungen für dringliche Beschaffungen mit der freihändigen Vergabe (VOL/A)
  • Dokumentationspflichten  bei Anwendung des Ausnahmetatbestands der besonderen Dringlichkeit
  • Umsetzung der beschleunigten Vergabeverfahren
  • Welche Fristen sind zu beachten
  • Statt neuer Ausschreibung: Möglichkeiten zur Verlängerung bzw. Erweiterung bestehender Liefer- und Dienstleistungsverträge gemäß § 132 Abs. 2 GWB
  • Vergaberechtlichen Erleichterungen der Bundesländer im Rahmen der Corona-Krise
  • Fragen und Antworten

Lebendige Schulung statt trockener Theorie

Aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis sowie eine anschauliche und realitätsbezogene Darstellung sorgen für eine lebendige und kurzweilige Schulung.

Die umfangreichen Seminarunterlagen als PDF erlauben auch nach dem Seminar einen schnellen und einfachen Zugriff auf die gesuchten Informationen.

IHR REFERENT

Thomas Ferber

Diplom-Mathematiker und Wirtschaftsjurist (Master of Laws – LL.M.)

Diplom-Mathematiker und Wirtschaftsjurist (Master of Laws – LL.M.) und früherer langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems mit der Sonderaufgabe Vergaberecht. Autor mehrerer Bücher und Zeitschriftenaufsätze zum Vergaberecht und regelmäßiger Referent zu vergaberechtlichen Themen. Mit seiner Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. vermittelt er seit 2010 mit der Buch- und Seminarreihe „Praxisratgeber Vergaberecht“ komplexe Sachverhalte des Vergaberechts verständlich und praxisorientiert. Mit seinem Buch „Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren“ hat er das Standardwerk zum Thema Bewertungssysteme im Vergaberecht geschrieben. Seine Masterarbeit im Wirtschaftsrecht mit dem Thema „Nachhaltigkeit als Zuschlagskriterium zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots“ wurde als herausragende Arbeit mit der Note 1,0 bewertet.

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Seminartyp


Teilnehmerkreis

Auftraggeber und Bieter, die sich über die Möglichkeiten von beschleunigten und vereinfachten Vergabeverfahren informieren möchten.


Vorkenntnisse

keine


Zeiten

10:00 – 11:35 Uhr


Teilnahmegebühr

129,- € zzgl. MwSt.


Teilnehmeranzahl

max. 25


Inklusive

Das Seminar wird als Online-Seminar angeboten.
80 Minuten Webseminar + 15 Minuten Fragen und Antworten
10:00 – 11:20 Uhr + 11:20 – 11:35 Uhr Fragen und Antworten

Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie die Zugangsdaten zum Online-Seminar. Die Teilnahmegebühr beinhaltet umfangreiche Seminarunterlagen sowie eine Teilnahmebescheinigung.

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