Mythen bei der Bewertung von Preis und Leistung - Mythos 1: Mit einer Gewichtung von 50% Preis und 50% Leistung kann man nichts falsch machen.
Eine pauschale Aussage, dass eine bestimmte Gewichtung immer passt, ist nicht möglich. Eine ausgewogene Gewichtung von monetären und nichtmonetären Kriterien hängt auch von den Spannweiten der monetären und nichtmonetären Kriterien ab.
Deshalb ist die Aussage „50% monetäre Kriterien und 50% nichtmonetäre Kriterien passt immer“ falsch!
Bei sehr unterschiedlichen Spannweiten der monetären und nichtmonetären Kriterien muss man für eine ausgewogene Gewichtung von einer 50% / 50% Gewichtung deutlich abweichen. Hier kann auch 90% / 10% eine ausgewogene Gewichtung sein.
Dies zeige ich im folgenden Beispiel. Neben dem Preis soll auch der Lieferzeitpunkt bewertet werden. Als Bewertungsmethode (Zuschlagsformel) findet die Preisquotientenmethode Anwendung. Gewichtet wird mit 50% Preis und 50% Lieferzeitpunkt.
Betrachtet man die folgenden drei Angebote
- Angebot A: 200.000 Euro, im Angebot wird der Liefertermin KW44 genannt. Der Bieter geht nach aktuellem Stand davon aus bereits in der KW41 liefern zu können. Da der Preis sehr knapp kalkuliert ist, geht der Bieter beim Liefertermin auf Nummer sicher, um eine Verzugsstrafe zu vermeiden,
- Angebot B: 220.000 Euro, im Angebot wird der Liefertermin KW38 genannt. Der Bieter geht nach aktuellem Stand davon aus erst in der KW41 liefern zu können. Um eine eventuelle Verzugsstrafe bezahlen zu können, hat der Bieter den Angebotspreis entsprechend erhöht,
- Angebot C: 225.000 Euro, im Angebot wird der Liefertermin KW35 genannt. Der Bieter geht nach aktuellem Stand davon aus erst in der KW41 liefern zu können. Um eine eventuelle Verzugsstrafe bezahlen zu können, hat der Bieter den Angebotspreis entsprechend erhöht,
mit dem VergabeCalculator,
Die Zuschlagsentscheidung wird aufgrund des Lieferzeitpunkts entschieden. Die Ampeldarstellung der Gewichtung im VergabeCalculator visualisiert dies zusätzlich. Eine ausgewogene Gewichtung wäre im betrachteten Fall um den Gleichgewichtspunkt von ca. 11% Gewicht für die Leistung und 89% Gewicht für den Preis zu erwarten.
Verändert man als Auftraggeberin / Auftraggeber die Gewichtung auf 85% Preis und 15% Lieferzeitpunkt, dann liegt kein Alibi-Kriterium mehr vor. Der Lieferzeitpunkt wird trotzdem noch stärker gewichtet als der Preis.
Die wahre Gewichtung kann stark von der scheinbaren Gewichtung abweichen. Im betrachteten Beispiel wurde dies durch die sehr unterschiedlichen Spannweiten bei Preis und Lieferzeitpunkt verursacht.
Der VergabeCalculator ist ein Expertensystem zum Finden der optimalen Bewertungsmethode und Gewichtung und hilft Auftraggeberinnen und Auftraggebern:
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- Erkennen von Alibi-Kriterien und deren Vermeidung
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https://vergabe-software.de/produkt/vergabe-calculator
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