HAPPY BIRTHDAY - 100 Jahre VOB!
HAPPY BIRTHDAY - 100 Jahre VOB!
Im Mai 1926 erschien die erste „Verdingungsordnung für Bauleistungen", aufgestellt vom Reichs-Verdingungs-Ausschuß. Sie vereinheitlichte die zuvor uneinheitlichen Vergabebedingungen der verschiedenen öffentlichen Auftraggeber und ist heute das Standardwerk im deutschen Bauvertragsrecht mit der bewährten Dreiteilung in Teil A (Vergabe), Teil B (Vertragsbedingungen) und Teil C (Technische Vertragsbedingungen).

Zehn Jahre später, 1936, folgte die VOL für Lieferungen und Dienstleistungen, 1997 ergänzt um die VOF für freiberufliche Leistungen. Die Vergaberechtsreform 2016 sowie die Veröffentlichung der UVgO 2017 haben die VOL/A sukzessive verdrängt (Restanwendung in Sachsen und in einzelnen Kommunen ohne UVgO-Anwendungspflicht). Die VOL/B hat weiterhin Bestand. Die VOF wurde 2016 vollständig in die VgV überführt.
Bemerkenswert ist der historische Bogen: Die VOB entstand 1926, um Vergabebedingungen zu vereinheitlichen. Hundert Jahre später erleben wir im Unterschwellenbereich eine erneute Divergenz, da die Länder mit eigenen Vergabegesetzen, Wertgrenzen und weiteren Anforderungen an die Unternehmen zunehmend eigene Wege gehen. Was 1926 zusammengeführt wurde, zerfällt heute in 16 Spielarten.
Eine Rückbesinnung auf das, was die VOB und die VOL einmal stark gemacht hat, wäre wünschenswert.